Die FDP-Fraktion hatte in der Vergangenheit mehrfach das Thema T 30 auf der Agenda, per Anfrage oder auch als Antrag. Das Geschwindigkeits-„Wirrwarr“ in den Ortslagen von Pattonville, Hochdorf oder Hochberg bedurfte einer Regelung. Oft verwies die Verwaltung auf fehlende Handhabung durch den Gesetzgeber.
Am 14.04.2025 verkündete der OB auf seinem Social-Media-Account: „In den Stadtteilen Hochberg und Hochdorf konnten wir die Tempo-30-Bereiche weiter ausdehnen. So gilt in ganz Hochdorf nun einheitlich innerorts Tempo 30. Vergangenheit sind somit die unterschiedlichsten Tempi: 50/40/30. In Hochberg gilt jetzt weit überwiegend Tempo 30 in den bebauten Bereichen: wie z. B.: der Neckarremser Straße und bei der Überquerung vom Rotweg kommend in der Hochdorfer Straße. Im Stadtteil Pattonville wird sich sehr wahrscheinlich auch noch dieses Jahr etwas in diese Richtung entwickeln. Seit vielen Jahren war es, auch ein höchstpersönliches Ziel von mir, innerorts in bebauten Gebieten zum Wohle der jeweiligen Bewohner Tempo 30 einzuführen. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen war dies nun möglich. Vielen Dank im Namen der Anwohner an die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die dies nun umgesetzt haben.“
Am 16.04.2025 berichtete das Amtsblatt über die geplante Umsetzung.
Faktencheck/Hintergrund:
Noch im letzten Jahr 2024 unter der Regierungszeit der „Ampel“ wurden die Rahmenbedingungen geschaffen. Das Landesverkehrsministerium schreibt dazu am 17.11.2024: „Am 11. Oktober 2024 ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Dem vorausgegangen war eine am 14. Juni 2024 verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, in welcher nun erstmals der Umwelt-, darunter der Klimaschutz, der Gesundheitsschutz sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung als eigenständige Anordnungsgrundlagen aufgenommen wurden. Die Anpassungen der StVO ermöglichen es den Kommunen, gemeinsam mit der Straßenverkehrsverwaltung des Landes, wichtige Verbesserungen zu mehr Lebensqualität, Klimaschutz und Sicherheit im Straßenverkehr in Baden-Württemberg umzusetzen. Das vorliegende Schreiben setzt den Rahmen für eine einheitliche Rechtsanwendung, skizziert Anwendungsbeispiele und dient den Straßenverkehrsbehörden des Landes als Maßstab für die Arbeit mit der novellierten StVO".
Die FDP-Fraktion Remseck stellt fest: 10 Monate nach Verabschiedung der Novellierung der Straßenverkehrsordnung kann die Stadt Remseck T 30 nun sukzessive umsetzen. Das begrüßt die FDP-Fraktion als Schritt hin zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und zudem die Reduktion von Lärm-, Abgas- und Feinstaubemissionen.
Grundsätzlich gilt im Verkehrsbereich immer: „Rücksichtnahme!“
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Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP-Fraktion / FDP-Stadtverband