Seit geraumer Zeit schon gilt auf der Ortsdurchfahrt von Schlatt, der Bundesstraße, Tempo 30 von 22.00 Uhr abends bis um 6.00 Uhr am Morgen. Entwickelt wurde diese Vorgabe aus dem Lärmaktionsplan heraus.
Zukünftig wird ein Teil der Ortsdurchfahrt auch tagsüber, insgesamt also rund um die Uhr, auf 30 km/h beschränkt sein. Dieser Bereich reicht, von Hechingen kommend, ungefähr von der Einmündung der Prof.-Schuler-Straße bis kurz vor der Einmündung der Killertalstraße.
Geschuldet ist die Geschwindigkeitsreduzierung vor allem dem Kindergarten Schlatt, der direkt an der Bundesstraße liegt. Und obwohl dort eine Fußgängerampel über die B 32 führt, ist die Situation in Richtung Kindergarten sehr unübersichtlich. Ebenfalls in der neuen Ganztags-30-Zone befinden sich zwei Bushaltestellen, nur eine davon hat eine Haltebucht.
Insgesamt also ein Streckenabschnitt, in dem unter anderem viele Kinder bzw. Schüler zu Fuß unterwegs sind. Und die B 32 ist generell eine stark frequentierte Straße, die noch stärker befahren ist, wenn, wie zurzeit wegen der Tunnelvollsperrung in Laufen, die Parallelstrecke über Albstadt erschwert ist.
Die Maßnahme wurde vom Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt angeordnet. Grundlage ist eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer erweiterte Schutzmechanismen vorsieht bzw. die entsprechenden Anordnungsbefugnisse geändert hat. Vor Kindergärten kann auf einer Strecke bis zu 300 m eine Reduzierung auf 30 km/h angeordnet werden, auch ohne die Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung. Tatsächlich wird mit der Maßnahme nur der kommenden vierten Runde des Lärmaktionsplans vorgegriffen (Planfall 1), die eine durchgehende Beschränkung auf 30 km/h ganztags vorsieht.
Da es sich um eine Bundesstraße handelt, wird die entsprechende Beschilderung durch die Straßenmeisterei in Lautlingen umgesetzt, voraussichtlich in der Woche ab dem 23. Juni. Für die Kfz-Lenker gilt es dann, aufmerksam zu sein. Zum Teil stehen ja die 30 km/h-Schilder schon, in diesem Fall wird nur das Zusatzschild “22 – 6 h / Lärmschutz” entfernt.