Hintergrund:
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2025 den Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 13.01.2025 und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) beschlossen. In der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025 war der Entwurf in der o. g. Fassung ausgelegt.
Beschluss des Lärmaktionsplanes:
In seiner Sitzung vom 26. Juni 2025 hat der Gemeinderat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der TÖB abgewägt. In den Endbeschluss flossen diese mit ein.