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Termin zur Beglaubigung der Vorsorgevollmacht am 16. April 2025

durch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen Mittwoch, den 16.04.2025 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Keltensaal/Bürgerhaus, Grabenstraße...
Foto: Gemeinwesenreferat


durch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen


Mittwoch, den 16.04.2025 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Keltensaal/Bürgerhaus, Grabenstraße 12, 71149 Bondorf


Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht(en) bereits vollständig ausgefüllt haben, können Sie bei diesem Termin Ihre Vorsorgevollmacht(en) von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes beglaubigen lassen. Es werden pro Person bzw. Ehepaar Termine à 10 Minuten vergeben.
Pro Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 € erhoben, bargeldlose Bezahlung ist erwünscht.
Zur Feststellung der Identität müssen sich alle Vollmachtgeber durch einen gültigen Personal- oder Reisepass ausweisen.
Bitte nutzen Sie die Vorsorgevollmacht des Kreisseniorenrates. Sie ist auf der Homepage des Kreisseniorenrates unter „Dokumente und Broschüren“ als Download verfügbar: kreisseniorenratboeblingen.de/informationen/dokumente-und-broschueren/ oder Sie wenden sich an das Gemeinwesenreferat. Bitte drucken Sie die Vorsorgevollmacht beidseitig aus (nur 1 Blatt).


Es ist eine Anmeldung erforderlich.


Anmeldungen sind möglich unter: Gemeinwesenreferat Bondorf, Tel.: 07457/9463233, E-Mail: gemeinwesenreferat@bondorf.de

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