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Wochenspruch: KW 31 7. Sonntag nach Trinitatis So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen....

Wochenspruch: KW 31 7. Sonntag nach Trinitatis

So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. (Eph 2,19)

Das Pfarrbüro ist nur während der Bürozeiten besetzt.

In dringenden seelsorgerlichen Angelegenheiten oder Trauerfällen

wenden Sie sich bitte vom 4.08. -16.08. an unsere Urlaubsvertretung Pfarrer Udo Stober

aus Villingen. Tel. Nr. 07721/8451-30

Es sind keine Gruppen und Kreise in den Ferien.

Im August findet immer nur ein Gottesdienst im Wechsel der Orte statt.

Sonntag, 03.08.2025

10.15 Uhr Gottesdienst in Niedereschach

Sonntag, 10.08.2025

10.15 Uhr Gottesdienst in Dauchingen

Sonntag, 17.08.2025

10.15 Uhr Gottesdienst in Niedereschach mit Abendmahl

Sonntag, 24.08.2025

10.15 Uhr Gottesdienst in Dauchingen mit Abendmahl

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Liebe Gemeindeglieder

am 1. Advent, den 30. November 2025, wird wieder gewählt.

In der Kirchengemeinde Villingen wird es künftig mit einem Kirchengemeinderat ein einziges Gremium geben, das für die Stadtgemeinde, für die Matthäusgemeinde und für die Jakobusgemeinde verantwortlich ist. 16 Ehrenamtliche werden zusammen mit den hauptamtlich Berufstätigen die Kirchengemeinde leiten.

Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl und ermöglichen Sie dadurch, dass vielfältige Aufgaben wahrgenommen und zahlreiche Projekte umgesetzt werden können.

Wir bitten aber auch darum, Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten zu machen. Sprechen Sie Menschen an, die Sie für geeignet halten. Melden Sie sich selbst, wenn Sie Interesse haben. Fragen Sie nach, wenn Sie die Wahl bekanntmachen wollen.

Gewählt werden 16 Personen, davon 4 aus dem Bereich der Matthäusgemeinde, 4 aus Jakobus, 8 aus der Stadt. Wählbar sind alle Gemeindeglieder ab 16 Jahre. Für Details fragen Sie im Pfarramt nach. Dort erhalten Sie auch Vordrucke für die Wahlvorschläge (sie liegen aber auch in den Kirchen aus). Denken Sie daran, die Wahlvorschläge bisspätestens 26. September über das Pfarramt einzureichen. Wichtig dabei ist:

  • ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein;
  • die/der Vorgeschlagene muss der Kandidatur schriftlich zustimmen;
  • es darf kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zur Kirchengemeinde bestehen.

Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung, Interesse und Engagement und danken ganz herzlich dafür.

Mit sehr freundlichen Grüßen

für den Wahlausschuss, Ihr Oliver Uth, Pfr.

Villingen, den 27.7.2025

Anfragen / Infos über:

Stadtgemeinde.villingen@kbz.ekiba.de

07721-8451-17

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Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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