In den Sommerferien (31.7. – 14.9.2025) finden keine Gruppen und Kreise statt
Sonntag, 3.8. – 7.Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Lampoldshausen (Pfrin. Springer)
Das Opfer ist für die Kirchengemeinde Lampoldshausen erbeten.
Sonntag, 10.8. – 8.Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Kochersteinsfeld (Pfrin. Springer)
Das Opfer wird für das ev. Werk für Diakonie und Entwicklung erbeten.
Unsere Gesellschaft ist mit multiplen Krisen und Herausforderungen konfrontiert, die mit enormen Belastungen, wirtschaftlicher, sozialer und psychischer Art, verbunden sind. Die Bewältigung dieser Herausforderungen trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am stärksten. Das Vertrauen in die Politik schwindet. Rassismus und Diskriminierung nehmen zu. Die zunehmende gesellschaftliche Spaltung, Ausgrenzung, Hass und Hetze sind Entwicklungen, denen wir dringend entgegentreten müssen. Wir brauchen eine lebendige, vielfältige Gesellschaft, die den sozialen Zusammenhalt stärkt.
Mit Ihrer Kollekte fördern Sie konkrete Projekte der Diakonie, die sich für eine starke Zivilgesellschaft, solidarischen Gemeinsinn, die Stärkung demokratischer Werte und lebendige Nachbarschaften einsetzen. Die Diakonie arbeitet an der Prävention und der Bekämpfung diskriminierender Haltungen gegenüber Menschen anderer ethnischer, kultureller oder religiöser Herkunft.
Vorschau
Sonntag, 17.8. – 9.Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Lampoldshausen (Pfrin. Springer)
Das Opfer ist für die Kirchengemeinde Lampoldshausen erbeten.
Haushaltsplan 2025
Der Kirchenbezirksausschuss hat den Haushaltsplan der Kirchengemeinde Kochersteinsfeld für das Rechnungsjahr 2025 am 8.7.2025 genehmigt. Er liegt vom 4. bis 12.8.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme in der Kirche Kochersteinsfeld während der offenen Kirche aus.
Am 30.11.2025 ist Kirchenwahl – Aufruf zu Wahlvorschlägen
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge für die Wahlen zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode einzureichen.
Die entsprechenden Plakate hängen im Schaukasten und an den Türen im Foyer der Kirche in Kochersteinsfeld aus. Bitte machen Sie sich bei Gelegenheit mit dem Aushang vertraut.
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäteübernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen.
Für den Kirchengemeinderat sind 7 Gemeinderäte zu wählen, in der Landessynode 4 Laien und 2 Theologen.
Wahlen zum Kirchengemeinderat
Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 14 Bewerber unter Angabe von Namen, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens fünf zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
Die Vorschläge für den Kirchengemeinderat sind bis 19.9. bzw. 10.10.2025 im Pfarramt in der Schöntaler Str. 21 in Lampoldshausen schriftlich einzureichen. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
Unsere Bitte um Kandidatinnen und Kandidaten ist wirklich dringend. Wenn wir keinen Kirchengemeinderat wählen können, wenn auch eine ortskirchliche Verwaltung keine Wahlen zustande bringt, hat das die Auflösung der Kirchengemeinde zur Folge.
Wahlen zur Landessynode
Für die Wahlen zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis 14 Hohenlohe-Weinsberg.
Bewerbungen sind bis 19.9.2025, 18.00 Uhr abzugeben bzw. zu senden an den Vorsitzenden des Vertrauensausschusses Hans Leitlein, c/o ERV Hohenlohe, Poststr. 66, 74613 Öhringen.
Wahlberechtigte mit Zweitwohnsitz – Entscheidung für einen Wahlort
Wir weisen darauf hin, dass Personen mit einem Zweitwohnsitz sich aussuchen können, in welcher Gemeinde sie wählen. Bitte wenden Sie sich dazu an das jeweilige Pfarramt.