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Glaubensgemeinschaften

Termine und Veranstaltungen für Mittelstadt und Reicheneck

Sonntag, 3. August – 7. Sonntag n. Trinitatis Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und...
Kreativkiste am 6. August
KreativkisteFoto: kk

Sonntag, 3. August – 7. Sonntag n. Trinitatis

Wochenspruch:

So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. (Epheser 2,19)

10.00 Uhr Distriktgottesdienst mit Wunschliedersingen in der Auferstehungskirche in Riederich, Pfarrer Lukas Bauschert (s. Hinweisplakat)

Mittwoch, 6. August

19.00 Uhr Kreativkiste (Betriebsbesichtigung, s. Hinweise)

Sonntag, 10. August - 8. Sonntag n. Trinitatis

Wochenspruch:

Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. (Epheser 5,8b.9)

10.00 Uhr Gottesdienst in der Dorfkirche Reicheneck, Prädikantin Lydia Hauber-Degler

Opfer: Dorfkirche

Hinweise

Herzliche Einladung zum Distriktgottesdienst in der Auferstehungskirche in Riederich am 3. August um 10.00 Uhr mit Wunschliedersingen

Kreativkiste am 6. August mit Betriebsbesichtigung

Wir machen auch in den Sommerferien weiter. Unser nächster Termin ist Mittwoch, der 6. August, um 19 Uhr. Wir haben dietolle Gelegenheit, das Mittelstädter Familienunternehmen Heinz Schade GmbH zu besichtigen, und zwar mit einer Führung durch H. Schade selbst. Der Betrieb entwickelt und montiert prozessoptimierte Präzisionsmaschinen, u. a. für die individuelle Herstellung von medizinischen Produkten wie Stents, Ballons und Katheter, ohne die eine moderne Chirurgie gar nicht mehr denkbar ist. Es ist sicher sehr interessant, so einen ortsansässigen Betrieb, der seine Produkte weltweit vertreibt, einmal näher kennenzulernen und etwas über die Herausforderungen und Chancen zu erfahren. Treffpunkt ist der Betriebsstandort Schießwieslenstr. 18 in Mittelstadt.

Wie immer sind alle Frauen herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Team der Kreativkiste

Wahlaufruf des Landesbischofs

Liebe Gemeindeglieder,

Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Gottesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.

Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg:
Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode – das Parlament der Landeskirche – werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit!

Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode.

Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchengemeinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Verantwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein – unsere Kirche lebt von der Vielfalt.

Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie.
Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!

Herzlichen Dank und Gottes Segen!
Ihr Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Wahl der Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte für Mittelstadt und Reicheneck

Die Kirchengemeinderäte für Mittelstadt und Reicheneck und die Landessynode (s. auch Aufruf des Landesbischofs) werden für sechs Jahre von Ihnen neu gewählt. Sie können persönlich im Wahllokal wählen oder per Briefwahl (alle Wahlunterlagen einschließlich Briefwahl werden rechtzeitig vor der Wahl zugestellt). Alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren sind wahlberechtigt.

Vom Oberkirchenrat erhalten die Pfarrämter dazu eine Wählerliste, in der alle Wahlberechtigten, die mit dem Hauptwohnsitz in Mittelstadt bzw. Reicheneck wohnen, aufgeführt sind.

Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, in welcher Kirchengemeinde sie ihr Wahlrecht ausüben möchten. Sollten Sie in der Kirchengemeinde Ihres Nebenwohnsitzes wählen wollen, teilen Sie dies bitte unverzüglich diesem Pfarramt mit.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich Gemeindeglieder von der Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes in eine andere Kirchengemeinde ummelden und dann dort wählen können, wenn die Lage des Wohnsitzes eine regelmäßige Teilnahme am Leben der dann gewählten Kirchengemeinde zulässt. Die Ummeldung ist schriftlich gegenüber einem der Pfarrämter bis spätestens 29. August 2025 zu erklären. Entsprechende Formulare zum Ausfüllen dieser Erklärung erhalten Sie im Pfarramt.

Sie erleichtern das Erstellen der Wählerliste, wenn Sie die Ummeldung unverzüglich vornehmen. Für bereits umgemeldete Gemeindeglieder ist eine erneute Erklärung nicht mehr notwendig.

Kandidatensuche

Die wichtigste Voraussetzung für eine Wahl ist natürlich, dass auch genügend Kandidaten und Kandidatinnen gefunden werden. Nicht alle Mitglieder des bisherigen Gremiums können oder möchten weiterhin in diesem Amt bleiben. Wir danken allen, die dieses Amt in den vergangenen Jahren pflichtbewusst und mit Hingabe begleitet haben. Daher suchen wir dringend weitere engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für dieses Amt kandidieren möchten.

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.

Überlegen Sie es sich, kandidieren Sie selbst oder schlagen Sie uns eine geeignete Person für dieses Amt vor. Die derzeitigen Kirchengemeinderäte geben gerne Auskunft über ihre Aufgaben. Informationen bekommen Sie auch gerne im Pfarramt von Pfarrer Schweizer.

Sommerferien

Während der Sommerferien pausieren die Gruppen und Kreise oder treffen sich nach individueller Vereinbarung.

Urlaub von Pfarrer Alexander Schweizer

Von Donnerstag, 31. Juli bis einschließlich Mittwoch, 20. August, hat Pfarrer Alexander Schweizer Urlaub. Die Vertretung übernimmt Pfarrer Lukas Bauschert aus Riederich, Tel.: 07123 31250.

Kronkorkensammlung

Die Kronkorkensammlung wird nicht fortgeführt. Mit der Bitte um Beachtung.

Geöffnete Kirchen in Mittelstadt und Reicheneck

Martinskirche in Mittelstadt: täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr

Dorfkirche in Reicheneck: täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr

Die Reutlinger Tafel freut sich über Ihre Unterstützung!

Vor dem Ev. Gemeindehaus Mittelstadt sammeln wir in einer Box lang haltbare Produkte (bitte kein frisches Gemüse oder Obst und keine Waren, die gekühlt werden müssen und nur ein kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum haben). Bitte machen Sie bei dieser Aktion weiterhin tatkräftig mit! Die Reutlinger Tafel dankt Ihnen für jede Gabe.

Veranstaltungen der Apis

Herr Theo Reusch, Tel. 07127 7677, gibt Auskunft über die Veranstaltungen der Apis.

Vermietungen Gemeindehaus Mittelstadt und Gemeindehaus Reicheneck

Anfragen für Vermietungen des Gemeindehauses in Mittelstadt richten Sie bitte an unsere Hausmeisterin Frau Manuela Steck, Tel. 07127 89630 oder E-Mail: manuelasteck@t-online.de.

Anfragen für Vermietungen des Gemeindehauses in Reicheneck richten Sie bitte an unsere Hausmeisterin Frau Nadja Dumrauf, Mobil-Nr.: 0176 87335841.

Erscheinung
Gemeindebote der Reutlinger Stadtteile Mittelstadt, Reicheneck und Sondelfingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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