NUSSBAUM+
Glaubensgemeinschaften

Termine und Veranstaltungen für Mittelstadt und Reicheneck

Sonntag, 10. August - 8. Sonntag n. Trinitatis Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit...
Kirchenwahlen 2025 am 1. Advent
Kirchenwahlen am 1. AdventFoto: Ev. Landeskirche Württ.

Sonntag, 10. August - 8. Sonntag n. Trinitatis

Wochenspruch:

Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. (Epheser 5,8b.9)

10.00 Uhr Gottesdienst in der Dorfkirche Reicheneck, Prädikantin Lydia Hauber-Degler

Opfer: Dorfkirche

Donnerstag, 14. August

14.30 Uhr Dorftreff im Gemeindehaus Reicheneck (s. Hinweise)

Sonntag, 17. August - 9. Sonntag n. Trinitatis

Wochenspruch:

Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. (Lukas 12,48)

10.00 Uhr Gottesdienst in der Martinskirche Mittelstadt, Prädikantin Ulrike Frank

Opfer: Eigene Gemeinde

Hinweise

Nächster Dorftreff am Donnerstag, 14. August

Herzliche Einladung zum nächsten „Dorftreff“ im
Ev. Gemeindehaus Reicheneck.
Gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen
ab 14.30 Uhr.

Mit zusätzlicher Tischgruppe im ruhigeren Nebenzimmer.
Ebenerdiger Zugang über Garteneingang/Küche.

Das Helferteam freut sich über rege Teilnahme von Jung und Alt!

Wahl der Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte für Mittelstadt und Reicheneck

Die Kirchengemeinderäte für Mittelstadt und Reicheneck und die Landessynode (s. auch Aufruf des Landesbischofs) werden für sechs Jahre von Ihnen neu gewählt. Sie können persönlich im Wahllokal wählen oder per Briefwahl (alle Wahlunterlagen einschließlich Briefwahl werden rechtzeitig vor der Wahl zugestellt). Alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren sind wahlberechtigt.

Vom Oberkirchenrat erhalten die Pfarrämter dazu eine Wählerliste, in der alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz in Mittelstadt bzw. Reicheneck wohnen, aufgeführt sind.

Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, in welcher Kirchengemeinde sie ihr Wahlrecht ausüben möchten. Sollten Sie in der Kirchengemeinde Ihres Nebenwohnsitzes wählen wollen, teilen Sie dies bitte unverzüglich diesem Pfarramt mit.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich Gemeindeglieder von der Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes in eine andere Kirchengemeinde ummelden und dann dort wählen können, wenn die Lage des Wohnsitzes eine regelmäßige Teilnahme am Leben der dann gewählten Kirchengemeinde zulässt. Die Ummeldung ist schriftlich gegenüber einem der Pfarrämter bis spätestens 29. August 2025 zu erklären. Entsprechende Formulare zum Ausfüllen dieser Erklärung erhalten Sie im Pfarramt.

Sie erleichtern das Erstellen der Wählerliste, wenn Sie die Ummeldung unverzüglich vornehmen. Für bereits umgemeldete Gemeindeglieder ist eine erneute Erklärung nicht mehr notwendig.

Kandidatensuche

Die wichtigste Voraussetzung für eine Wahl ist natürlich, dass auch genügend Kandidaten und Kandidatinnen gefunden werden. Nicht alle Mitglieder des bisherigen Gremiums können oder möchten weiterhin in diesem Amt bleiben. Wir danken allen, die dieses Amt in den vergangenen Jahren pflichtbewusst und mit Hingabe begleitet haben. Daher suchen wir dringend weitere engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für dieses Amt kandidieren möchten.

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.

Überlegen Sie es sich, kandidieren Sie selbst oder schlagen Sie uns eine geeignete Person für dieses Amt vor. Die derzeitigen Kirchengemeinderäte geben gerne Auskunft über ihre Aufgaben. Informationen bekommen Sie auch gerne im Pfarramt von Pfarrer Schweizer.

Sommerferien

Während der Sommerferien pausieren die Gruppen und Kreise oder treffen sich nach individueller Vereinbarung.

Urlaub von Pfarrer Alexander Schweizer

Pfarrer Alexander Schweizer hat noch bis Mittwoch, 20. August, Urlaub. Die Vertretung übernimmt Pfarrer Lukas Bauschert aus Riederich (Tel.: 07123 / 3 12 50).

Geöffnete Kirchen in Mittelstadt und Reicheneck

Martinskirche in Mittelstadt: täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr

Dorfkirche in Reicheneck: täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr

Die Reutlinger Tafel freut sich über Ihre Unterstützung!

Vor dem Ev. Gemeindehaus Mittelstadt sammeln wir in einer Box lang haltbare Produkte (bitte kein frisches Gemüse oder Obst und keine Waren, die gekühlt werden müssen und nur ein kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum haben). Bitte machen Sie bei dieser Aktion weiterhin tatkräftig mit! Die Reutlinger Tafel dankt Ihnen für jede Gabe.

Veranstaltungen der Apis

Herr Theo Reusch, Tel. 07127 7677, gibt Auskunft über die Veranstaltungen der Apis.

Vermietungen Gemeindehaus Mittelstadt und Gemeindehaus Reicheneck

Anfragen für Vermietungen des Gemeindehauses in Mittelstadt richten Sie bitte an unsere Hausmeisterin Frau Manuela Steck, Tel. 07127 89630 oder E-Mail: manuelasteck@t-online.de.

Anfragen für Vermietungen des Gemeindehauses in Reicheneck richten Sie bitte an unsere Hausmeisterin Frau Nadja Dumrauf, Mobil-Nr.: 0176 87335841.

Dorftreff mit Kaffee u. Kuchen am 14. August in Reicheneck
Dorftreff am 14. August.Foto: Dorftreff
Erscheinung
Gemeindebote der Reutlinger Stadtteile Mittelstadt, Reicheneck und Sondelfingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Reutlingen
Kategorien
Glaubensgemeinschaften
Kirche & Religion
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto