Einziehung (Entwidmung) von öffentlicher Wegfläche im Gewerbegebiet
„Stammheim Feld“, Calw-Stammheim
Eine Teilfläche des Grundstücks Flurstück 800/41 an der Robert-Bosch-Straße im Gewerbegebiet „Stammheimer Feld“, Calw-Stammheim soll gemäß § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) werden, da sie für den Verkehr entbehrlich ist.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist bis einschließlich Montag, 7. Juli 2025 bei der Stadtverwaltung Calw, Abteilung Liegenschaften, Schulgasse 9,
Zimmer 201 während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Einwendungen gegen die vorgesehene Einziehung (Entwidmung) können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist (3 Monate) bei der Stadtverwaltung Calw vorgebracht werden.
Calw, 4. April 2025
gez. Florian Kling, Oberbürgermeister