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Themenserie Hochwasserschutz: Nach dem Ereignis – durch ein zielgerichtetes Vorgehen Folgeschäden verhindern

Nach dem Rückgang des Wassers muss so schnell wie möglich der Normalzustand wiederhergestellt werden. Eine zielgerichtete Nachsorge kann das Ausmaß...

Nach dem Rückgang des Wassers muss so schnell wie möglich der Normalzustand wiederhergestellt werden. Eine zielgerichtete Nachsorge kann das Ausmaß der Schäden begrenzen und Folgeschäden verhindern.

Hierbei sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Entsorgen Sie verunreinigte Gegenstände, Bauteile und offene Lebensmittel. Sandsäcke sind als Sondermüll zu entsorgen. Kontaktieren Sie hierfür die Stadtverwaltung unter XY.
  • Prüfen Sie elektrische Geräte, Heizungen, Tankanlagen und Kamine, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos oder per Video und melden Sie diese umgehend Ihrer Versicherung.
  • Markieren Sie erreichte Wasserstände im und am Gebäude durch Striche oder Kennzeichnungen.
  • Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk führen.
  • Trocknen Sie betroffene Bereiche so schnell wie möglich. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Falls eine Durchlüftung nicht ausreicht, besorgen Sie spezielle Trocknungsgeräte. Diese können Sie im Fachhandel, im Baumarkt kaufen oder ausleihen. Sogenannte Gas-Bautrockner können zielgerichtet zur Trocknung nasser Wände eingesetzt werden. Sie können die Trocknung auch von einer Fachfirma durchführen lassen.
  • Haben Sie Geduld. Eine vollständige Trocknung der Räumlichkeiten kann Monate oder auch ein ganzes Jahr dauern.

Mehr Informationen finden Sie auf www.hochwasser-bw.de, in der Rubrik „Aktiv werden“ unter dem Link „Hochwassernachsorge“.

https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/nachsorge
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/nachsorge.
Erscheinung
Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2024
Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2024
von Gemeindeverwaltung Schwieberdingen
15.08.2024
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