Auf der Heidelberger Thingstätte findet auch 2024 keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai statt. Die Stadt hat für das Areal von Dienstag, 30. April, 16 Uhr bis Mittwoch, 1. Mai, 6 Uhr ein Betretungsverbot verhängt. Bis 2017 waren jährlich Tausende, vorwiegend junge Menschen, auf die Anlage auf dem Heiligenberg gepilgert, wo Feuer brannten, um dort in den Mai zu feiern.
Die Stadt hat bereits 2018 Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen. So war es 2017 zu einem Brand gekommen, und ein junger Mann musste mit schweren Verletzungen aus schwierigem Terrain geborgen und in ein Krankenhaus eingeliefert werden, da er beim Abstieg gestürzt war. Das 2018 erstmals verhängte Begehungsverbot begründet die Stadt damit, dass das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept hatte. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte zusätzlich eine Reihe von „hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen“ aufgezeigt.
In den vergangenen Jahren habe sich die Sperrung der Anlage laut Stadt aus Sicherheitsgründen bewährt. Die Sicherheitskonzeption vor Ort wurde in enger Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Polizei und Rettungskräften erarbeitet und werde regelmäßig aktualisiert. Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot will die Stadt konsequent zur Anzeige bringen.
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