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Tigermücken die Brutstätten nehmen

Die Asiatische Tigermücke, die ursprünglich aus tropischen Gebieten stammt, verbreitet sich auch in Baden-Württemberg. Weil die Asiatische Tigermücke...
Die Tigermücke ist mit drei bis acht Millimetern kleiner als ein 1-Cent-Stück und anhand ihrer Schwarz-Weiß-Zeichnung zu erkennen.
Die Tigermücke ist mit drei bis acht Millimetern kleiner als ein 1-Cent-Stück und anhand ihrer Schwarz-Weiß-Zeichnung zu erkennen.Foto: Nicolas Henon

Die Asiatische Tigermücke, die ursprünglich aus tropischen Gebieten stammt, verbreitet sich auch in Baden-Württemberg. Weil die Asiatische Tigermücke ein möglicher Überträger von tropischen Krankheitserregern wie beispielsweise dem Denguevirus, Chikungunyavirus und West-Nil-Virus auf den Menschen ist, hat das Gesundheitsamt das Vorkommen vor Ort genau im Blick. So wurde die Mücke 2023 erstmalig im Landkreis Esslingen nachgewiesen, für dieses Jahr sind nach Angaben des Gesundheitsamts noch keine Tigermücken gefunden worden. Damit das so bleibt, rät das Gesundheitsamt, den Asiatischen Tigermücken ihre Brutstätten zu nehmen. Die Stechmücke ist mit ihren ca. drei bis acht Millimetern deutlich kleiner als eine Eincentmünze und fällt durch ihre schwarz-weiße Musterung auf, die mit den fünf weißen Streifen an den Hinterbeinen an die Zeichnung eines Tigers erinnert. Sie nutzt zur Eiablage nahezu jegliche, auch geringste stehende Wasseransammlung. Darum empfiehlt es sich, Regentonnen zu verschließen, Planschbecken abzudecken, Gießkannen mindestens einmal wöchentlich zu leeren genauso wie Untersetzer von Blumentöpfen und am bestens alles zu entfernen, wo sich potenziell Wasser sammeln könnte. So lässt sich eine Verbreitung der Tigermücke wirksam eindämmen.

Wer eine Asiatische Tigermücke sichtet, kann dies melden unter: www.mueckenatlas.com „Der Mückenatlas - Deutschland kartiert die Stechmücken“. Die Mücke sollte unversehrt gefangen, über Nacht eingefroren werden und kann anschließend eingesandt werden. Die detaillierte Einsendebeschreibung findet man auf der Webseite.

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Ausgabe 27/2024
von Landratsamt Esslingen
05.07.2024
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