
Aufruf zur Landtagswahl
am 08. März 2026
Liebe Wahlberechtigte,
am Sonntag, 08. März 2026, wählen wir den 18. Landtag von Baden-Württemberg. Der Landtag entscheidet entsprechend dem politischen Auftrag der Wählerinnen und Wähler über die Landespolitik der nächsten fünf Jahre und bestimmt dabei auch zahlreiche Angelegenheiten, die die Gemeinden und ihre Einwohnerinnen und Einwohner betreffen.
! Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch !
Nur so haben Sie die Möglichkeit mitzubestimmen, wer Ihre Interessen im Landtag vertritt.
Jede Stimme zählt!
Für die Landtagswahl können Sie zwei Stimmen abgeben; eine Stimme für die Wahl einer/s Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) und eine Stimme für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme). Die Stimmabgabe sollte je durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden, welcher Bewerberin/welchem Bewerber oder welcher Landesliste sie gelten soll.
Den Muster-Stimmzettel finden Sie im Mitteilungsblatt auf der Seite 3.
Sie sind am Wahltag verhindert?
Sie können Ihr Wahllokal demnach nicht aufsuchen?
Kein Problem! Briefwahlunterlagen können Sie abholen lassen.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, haben Sie die Möglichkeit, sich am Wahltag durch eine Vertrauensperson Briefwahlunterlagen besorgen zu lassen (bitte Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitgeben!). Rufen Sie uns daher im Briefwahlbüro von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr unter Telefon 06201/598-37 an und vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung der Briefwahlunterlagen. Der späteste Termin zur Abholung der Briefwahlunterlagen ist 15.00 Uhr.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens
also: rechtzeitig mit der Post absenden oder durch einen Boten überbringen lassen
In den Wahllokalen kann von 8.00 bis 18.00 Uhr gewählt werden.
Freundliche Grüße
Ralf Gänshirt, Bürgermeister