Feuchtes Toilettenpapier mag zwar für die Verwendung angenehmer sein als herkömmliches. In Bezug auf die Entsorgung gilt das jedoch nicht. Denn von seiner Zusammensetzung her ähnelt es Abschmink- oder Babyfeuchttüchern, also Tüchern, die aus Kunststofffasern wie Polymeren oder Polyester bestehen. In der Toilette lassen sie sich zwar wegspülen, sie verquirlen sich jedoch auf dem Weg durch die Abwasserpumpen und können sie verstopfen. Gelangen die Tücher bis zum Klärwerk, müssen sie aufwändig aus dem Abwasser geharkt und verbrannt werden.
Lebensmittel und Speisereste sollten über den Biomüll entsorgt werden. Landen sie in der Toilette, können sie Ratten anziehen, die dem Ursprung der Nahrung folgen und aus der Toilette kriechen, was schon mehrfach wissenschaftlich beobachtet wurde.
Speisefette gehören nicht ins Abwasser. Frittierfett zum Beispiel wird bei kälteren Temperaturen wieder hart und kann so jedes Abwasserrohr verstopfen. Speiseöle wiederum, die bei Zimmertemperatur flüssig sind, verkleben die Kanalisation.
Auch wenn der Gedanke naheliegt, die Ausscheidungen von Haustieren wie die von Menschen über die Toilette zu entsorgen, gehören Katzen- oder Kleintierstreu auf keinen Fall in die Toilette. Der Grund ist, dass die Einstreu-Mittel verklumpen, sobald sie mit Flüssigkeit in Berührung kommen. Dafür reichen schon kleine Mengen, die aufquellen und Rohre verstopfen können.
Medikamente wie Tabletten lösen sich im Toilettenwasser zwar auf, jedoch gelangen die Wirkstoffe von Schmerzmitteln oder Antibiotika ins Abwasser und belasten so die Umwelt. Laut Umweltbundesamt kann selbst das in der Kläranlage gereinigte Wasser noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangen. Das hat Auswirkungen auf die Natur, insbesondere für die Tierwelt.
Farben und Lacke, wie etwa Nagellack und Nagellackentferner, enthalten Giftstoffe, die nicht ins Grundwasser gelangen sollten. Auch nicht über die Toilette. Zum einen können sie die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen. Zum anderen enthalten sie oft Stoffe, die für Mikroorganismen giftig sind, sodass sie den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken der Kläranlagen gefährden. Eingetrocknete Farb- und Lackreste sollten deshalb im Hausmüll entsorgt werden, flüssige Farb- und Lackreste gehören in den Sondermüll.
Binden, Slipeinlagen, Tampons und Kondome, aber auch Wattestäbchen sollten auf keinen Fall in der Toilette entsorgt werden, da sie für Rohrverstopfungen und Pumpenausfälle sorgen können. Vor allem erstere saugen sich mit Wasser voll und quellen auf. Dadurch vergrößert sich ihr Volumen stark und kann bei zugesetzten Rohren den Ausschlag zu einer kompletten Verstopfung geben. Und das kann teuer werden.
Auch kleinere Dinge wie Zigarettenkippen sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen unnötig das Abwasser. Die Filter einer Zigarette verrotten nicht und lassen sich in der Kläranlage nur sehr schwer entfernen.
Längere Haare oder Haarbüschel können sich im Rohr verfangen und mit der Zeit den Abfluss verstopfen. Ebenfalls lassen sich auch Finger- und Fußnägel nicht gut herunterspülen bzw. abbauen und sollten wie Haare im Mülleimer entsorgt werden.
Festes Papier oder Karton lösen sich zwar auch nach einiger Zeit im Wasser auf, können aber die Abflussrohre in unmittelbarer Nähe des WCs verstopfen und sich bei größeren Mengen sogar zu einem nicht mehr lösbaren Pfropfen festsetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass größere Papiermengen mit der Wasserspülung noch nicht einmal den Geruchsverschluss des WCs passieren. Dadurch droht eine spontane Überschwemmung im Badezimmer bzw. auf der öffentlichen Toilette. Gleiches gilt für Textilien wie etwa Putzlappen.
Merke: Was Sie nicht „hineinwerfen“ muss auch nicht teuer entfernt werden!