Mit dem Landesfamilienpass bekommen Sie Gutscheinkarten für Eintritte in verschiedene Schlösser, Gärten, Museen, Zoos, Kloster und Freizeitparks u. v. m. Zeigen Sie den Pass mit der Gutscheinkarte vor, erhalten Sie für Ihr Kind/die Kinder und zwei Ihrer eingetragenen Begleitpersonen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt.
Achtung: Manche Gutscheine sind auch auf einen bestimmten Tag ausgestellt.
Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit:
- mindestens drei kindergeldberechtigte Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (Pflege- oder Adoptivkinder zählen auch)
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, mit einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 v.H. Erwerbsminderung) in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die mit einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind
- Familien, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
In den Landesfamilienpass wird die antragstellende Person (meist die Eltern oder ein Elternteil) eingetragen. Man kann dann auch zusätzlich bis zu vier weitere Begleitpersonen z. B. Oma, Opa, Tante etc. eintragen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass
Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten den Landesfamilienpass beantragen? Dann wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.