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Tolle Ausflugsziele für die ganze Familie mit dem Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass bekommen Sie Gutscheinkarten für Eintritte in verschiedene Schlösser, Gärten, Museen, Zoos, Kloster und Freizeitparks u....

Mit dem Landesfamilienpass bekommen Sie Gutscheinkarten für Eintritte in verschiedene Schlösser, Gärten, Museen, Zoos, Kloster und Freizeitparks u. v. m. Zeigen Sie den Pass mit der Gutscheinkarte vor, erhalten Sie für Ihr Kind/die Kinder und zwei Ihrer eingetragenen Begleitpersonen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt.

Achtung: Manche Gutscheine sind auch auf einen bestimmten Tag ausgestellt.

Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit:

- mindestens drei kindergeldberechtigte Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (Pflege- oder Adoptivkinder zählen auch)

- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien, mit einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 v.H. Erwerbsminderung) in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien, die mit einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind

- Familien, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten

In den Landesfamilienpass wird die antragstellende Person (meist die Eltern oder ein Elternteil) eingetragen. Man kann dann auch zusätzlich bis zu vier weitere Begleitpersonen z. B. Oma, Opa, Tante etc. eintragen lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass

Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten den Landesfamilienpass beantragen? Dann wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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