Seit 1816 begehen wir den Totensonntag (Ewigkeitssonntag). Dieser evangelische Totengedenktag wurde einst am letzten Sonntag des Kirchenjahrs festgelegt und begangen; später erhielt der Gedenktag den Namen Ewigkeitssonntag.
1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III. von Preußen an, jährlich den letzten Sonntag des Kirchenjahres als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Dieser Feiertag wurde schnell von anderen Landeskirchen übernommen. Der Totensonntag ist in gewisser Weise das evangelische Gegenstück zur Feier von Allerseelen. In ihm kommt offensichtlich ein tiefes menschliches Bedürfnis zum Ausdruck.
Am Totensonntag ist es üblich, Friedhöfe zu besuchen und dabei die Gräber zu schmücken. So wird an diesem Gedenktag der Entschlafenen, aber auch nicht zuletzt auf die Auferstehung der Toten hingewiesen.
Begrenzt ist das Leben, doch unendlich die Erinnerung.
Alle Gedanken sind bei unseren Liebsten, die nicht mehr bei uns sind.
Wir wünschen einen besinnlichen Totensonntag.
CDU Malsch, Rob. Krippl