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Totes Wildtier gefunden – Was tun?

Durch die Meldung von Tottierfunden an das Veterinäramt oder die Polizei wird die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und anderer ansteckender...

Durch die Meldung von Tottierfunden an das Veterinäramt oder die Polizei wird die

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und anderer ansteckender Tierseuchen aktiv unterstützt.

Landkreis. 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Deutschland und im August 2024 auch in Baden-Württemberg nachgewiesen. Bisher ist die ASP noch nicht im Landkreis Schwäbisch Hall aufgetreten. Allerdings wurden in der vergangenen Zeit immer wieder andere Tierkrankheiten, wie zum Beispiel Staupe bei Waschbären und Tularämie beim Wildhasen, nachgewiesen.

Diese Tierseuchen stellen sowohl für Wildtiere als auch für Haustiere eine Gefahr dar. Um die Verbreitung der Krankheiten zu verhindern, ist es wichtig, diese in der Wildtierpopulation so früh wie möglich zu erkennen. Hierzu haben die Meldungen von Tottierfunden eine große Bedeutung. Tote Wildtiere können Indikatoren für das Auftreten von Tierseuchen in einem Gebiet sein, in dem diese bislang noch nicht aufgetreten sind.

Mithilfe der Bevölkerung

Die Bekämpfung hochansteckender Tierkrankheiten in Wildtierpopulationen ist eine herausfordernde Aufgabe. Deshalb ist das Veterinäramt trotz des schon stattfindenden flächendeckenden Monitorings der Jägerschaft bei tot aufgefundenen Wildschweinen und anderen Tieren auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wildtier gefunden – Was tun?

  • Beim Fund eines toten Wildtieres sollte dieses grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden, um eine Infektion mit auf Menschen übertragbaren Krankheiten oder Parasiten zu vermeiden. Auch Haustiere sollten von den Tierkadavern ferngehalten werden, um eine Ansteckung zu vermeiden.
  • Beim Auffinden größerer Wildtiere wie Rehen, Wildschweinen, Mardern oder Füchsen gelten die Bestimmungen des Jagdrechts. Daher sollte der Finder in diesen Fällen den zuständigen Jagdpächter oder, sofern dieser nicht bekannt ist, die Polizei verständigen. Bei Tierfunden in geschlossenen Ortschaften kann auch der Stadtjäger verständigt werden. Letztere können bei der Gemeinde erfragt werden. Die zuständigen Jäger veranlassen die weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Bergung des Tierkörpers und klären notwendige Untersuchungen ab.
  • Falls das Tier nicht bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, kann der Finder auch das zuständige Veterinäramt informieren. Für die Meldung solcher Funde wurde extra eine App für das Mobiltelefon entwickelt, das sogenannte „Tierfund-Kataster“. Hier können die Standorte des toten Tieres unbürokratisch gemeldet werden. Telefonische Mitteilungen (07904/7007-3240) oder E-Mails (veterinaeramt@LRASHA.de) werden selbstverständlich auch entgegengenommen.
  • Bei Totfunden von Wasservögeln und Greifvögeln ist aufgrund der in Deutschland inzwischen flächendeckend und ganzjährig vorkommenden hochansteckenden Geflügelpest das zuständige Veterinäramt zu informieren, um eine entsprechende Abklärungsuntersuchung einzuleiten.

Durch die Meldung toter Wildtiere an das Veterinäramt oder die Polizei wird die Überwachung von Tierseuchen aktiv unterstützt.

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Ausgabe 19/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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