Aufgrund der §§ 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2024 den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Touristik und Kur Schömberg für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit folgenden Werten festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf:
2024 mit 53.500 Euro und
2025 mit 75.500 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für 2024 wird festgesetzt auf 55.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 Euro.
Schömberg, den 14.05.2024
gezeichnet
Ulrich Döbereiner
Fachtechnischer Betriebsleiter
gezeichnet
Ralf Busse
Kaufmännischer Betriebsleiter
gezeichnet
Matthias Leyn
Bürgermeister
Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024-2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 16.05.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom LRA Calw am 30.07.2024 nur für das Wirtschaftsjahr 2024 genehmigt.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.09.2024 bis 02.10.2024 im Rathaus Schömberg, Lindenstraße 7, Raum 112 öffentlich aus.
Schömberg, den 20.09.2024
gezeichnet
Matthias Leyn, Bürgermeister
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Genehmigung für das Haushaltsjahr mitgeteilt, dass lediglich für das Haushaltsjahr 2024 und nur mit Auflagen und unter Beachtung des Augenmaßes, welches durch den Erlass des Innenministeriums vom 13.11.2020 für das Haushaltsjahr 2024 noch ermöglicht wird, die Gesetzmäßigkeit bestätigt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 ist daher ein neuer Wirtschaftsplan aufzustellen und zu beschließen.