Aus den Rathäusern

Touristik und Kur Schömberg

Touristik und Kur Schömberg Feststellung des Wirtschaftsplanes für die Wirtschaftsjahre 2024-2025 Aufgrund der §§ 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes...

Touristik und Kur Schömberg

Feststellung des Wirtschaftsplanes für die Wirtschaftsjahre 2024-2025

Aufgrund der §§ 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2024 den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Touristik und Kur Schömberg für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit folgenden Werten festgesetzt:

1. Wirtschaftsplan

XXX Tabelle aus PDF einfügen XXX

2. Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf:
2024 mit 53.500 Euro und
2025 mit 75.500 Euro.

3. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für 2024 wird festgesetzt auf 55.000 EUR.

4. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 Euro.

Schömberg, den 14.05.2024
gezeichnet
Ulrich Döbereiner
Fachtechnischer Betriebsleiter

gezeichnet
Ralf Busse
Kaufmännischer Betriebsleiter

gezeichnet
Matthias Leyn
Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans

Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024-2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 16.05.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom LRA Calw am 30.07.2024 nur für das Wirtschaftsjahr 2024 genehmigt.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.09.2024 bis 02.10.2024 im Rathaus Schömberg, Lindenstraße 7, Raum 112 öffentlich aus.

Schömberg, den 20.09.2024

gezeichnet
Matthias Leyn, Bürgermeister

Weitere Hinweise der Kämmerei Schömberg

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Genehmigung für das Haushaltsjahr mitgeteilt, dass lediglich für das Haushaltsjahr 2024 und nur mit Auflagen und unter Beachtung des Augenmaßes, welches durch den Erlass des Innenministeriums vom 13.11.2020 für das Haushaltsjahr 2024 noch ermöglicht wird, die Gesetzmäßigkeit bestätigt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 ist daher ein neuer Wirtschaftsplan aufzustellen und zu beschließen.

Folgende Genehmigungen wurden erteilt:

  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von 53.500 EUR wird gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 55.000 EUR wird gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt

Anhang
Dokument
Erscheinung
mein Schömberg "aktuell"
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Gemeinde Schömberg
20.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schömberg
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto