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Kommunalpolitik

Transparenzregister: Grundsteuerhebesatz

Ein Aufreger letzte Woche war die Veröffentlichung eines sogenannten „Transparenzregisters“ des Finanzministeriums Baden-Württemberg zum Thema „Aufkommensneutrale...
Auszug Haushaltsplan 2024 Vorbericht Seite 21
Auszug Haushaltsplan 2024 Vorbericht Seite 21Foto: Collage: FDP Remseck

Ein Aufreger letzte Woche war die Veröffentlichung eines sogenannten „Transparenzregisters“ des Finanzministeriums Baden-Württemberg zum Thema „Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer 2025“. Hier ein Link zur Thematik: fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister

Reflexartig kam heftige Kritik der kommunalen Spitzenverbände Gemeindetag wie Städtetag Baden-Württemberg.

Von „Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit“ war die Rede wie auch davon, dass keine aktuelle Datenbasis verwendet wurde. Auch wird darauf hingewiesen, dass das Landesgrundsteuergesetz die Kommunen nicht zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform verpflichtet. Der Bund der Steuerzahler – was nicht erstaunen dürfte, lobte das Transparenzregister und appellierte u. a. die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu nutzen, wohl wissend, dass es Gewinner und Verlierer der Reform geben wird.

Rückblick: Als 2011 die „gesplitteten Abwassergebühren“ eingeführt wurden, dauerte es nahezu 5 Jahre, bis alle Einsprüche und Unklarheiten einigermaßen beseitigt werden konnten. Nun erwartet uns eine ähnliche Situation: 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig.

Mit der Erfahrung im Bereich „Gesplittete Abwassergebühren“ muss man davon ausgehen, dass mit Blick auf die zu beschließenden „aufkommensneutralen Hebesätze“ der neuen Grundsteuer B sicher ebenso einige Jahre vergehen werden, bis alle Einwendungen, Einsprüche und Unwägbarkeiten abgearbeitet sind. Aus dem Rathaus lässt der OB via Presse informieren (LKZ, 09.09.2024, Seite 13): „dass die Grundsteuererklärungen der Immobilienbesitzer das Finanzamt in der Regel vollautomatisch durchlaufen‘ hätten und die Grundsteuerwertberechnungen daher ‚eine sehr hohe Fehlerquote‘ aufwiesen. Deshalb dürften ‚Berichtigungen durch das Finanzamt noch geraume Zeit in Anspruch nehmen‘…dürften ‚im Nachgang zu Veränderungen bei den zugrundeliegenden Grundsteuermessbeträgen‘ führen“.

Das weist darauf hin, dass die Verwaltung mit einem „Puffer nach oben“ arbeiten möchte, um solche Unwägbarkeiten einzukalkulieren. Wir werden das kritisch begleiten. Die FDP Fraktion hat sich schon früh positioniert: Die Umstellung der Grundsteuer B muss aufkommensneutral geschehen. (Quellen: Haushaltsreden Mai 2023 und April 2024, Amtsblatt März 2024)

Zurück zum Transparenzregister des Landesfinanzministeriums: Dort wird für Remseck ein Hebesatzkorridor der Grundsteuer B von 237 bis 261 % Punkten genannt, denn würde man den derzeitigen Hebesatz von 480 % beibehalten, ergäben sich umgerechnet Grundsteuereinnahmen von über 8 Mio. € p. a. aus diesem genannten Korridor. Im Haushalt 2024 sind aber 4,3 Mio. € veranschlagt.

Man darf gespannt sein auf die öffentliche Vorlage und die Informationspolitik der Verwaltung zum Thema.

Nicht nur vor der Wahl – Infostand

Samstag,21.09.2024, von 08.00 bis 10.00 Uhr in Neckargröningen, Ludwigsburger Str. beim Bäcker. Mit dabei die Stadtratsfraktion sowie Vorstandsmitglieder. Es gibt einen Flyer, Tragetasche „Stark vor Ort“ sowie Giveaways. Herzliche Einladung.

Einwohnertreff / Offene Fraktionssitzung

Herzliche Einladung: Mittwoch, 25.09.2024, Beginn 19:00 Uhr, Treffpunkt: Ristorante „Adler“, Hochberg, Am Schloß 2. Besprochen und diskutiert werden die aktuelle kommunalpolitische sowie weitere interessierende politische Themen.

Infos / Direktkontakt unter:
Homepage: www.fdp-remseck.de
E-Mail: wir-tun-was@fdp-remseck.de

Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband

Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von FDP Stadtverband Remseck
19.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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