Die Stadt Uhingen verkauft sechs Bauplätze für 4 Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser. Beim Verkauf gibt es jedoch ein Novum in der Stadtgeschichte.
Bauplätze sind derzeit vielerorts Mangelware. Und Bauplätze in ruhiger Lage und dennoch mit kurzen Wegen zum Einkaufen, Kindergarten, zur Schule oder zum Bahnhof erst recht. Nicht aber in der Stadt Uhingen, die seit Freitag, 4. Juli, und nach der Vergaberunde im vergangenen Jahr nun 6 weitere Bauplätze zum Verkauf anbietet.
5 der Bauplätze befinden sich im Neubaugebiet „Weilenberger Hof III“. Das Gebiet befindet sich am Ortsrand in Richtung des Stadtteils Sparwiesen, eingebettet von einer malerischen Natur-Kulisse. 2 dieser Bauplätze sind für Doppelhäuser vorgesehen und jeweils 250 Quadratmeter groß. Der Verkaufspreis beträgt hier jeweils 125.000 Euro. Zwei im Kriterienvergabeverfahren angebotene Bauplätze für je ein Einzelhaus sind 478 und 497 Quadratmeter groß und für jeweils 239.000 beziehungsweise 248.500 Euro zu haben.
Neu ist bei der Vergabe der Grundstücke, dass bei 2 Bauplätzen nicht das im Februar 2024 vom Gemeinderat beschlossene Kriterienvergabeverfahren anhand von diversen Kriterien (Wohnort, Familienstand, Verbundenheit zur Stadt Uhingen, Vereinsaktivität, etc.) erfolgt.
Diese beiden Grundstücke sollen im Rahmen eines sogenannten Bieterverfahrens an den Höchstbietenden verkauft werden. Eines davon befindet sich im Neubaugebiet „Weilenberger Hof III“, ist 477 Quadratmeter groß, besticht durch seine ruhige Lage und eine malerische Panoramaaussicht über das Filstal. Der Mindestgebotspreis liegt bei 500 Euro je Quadratmeter.
Der andere Bauplatz befindet sich im Bestandsgebiet „Am Giebel“, ist 1.215 Quadratmeter groß, liegt am Ende einer Sackgasse am Ortsrand von Uhingen und in Nähe des Freibads. Ein Mindestgebotspreis ist nicht festgesetzt; die Höhe des aktuellen Bodenrichtwerts für erschlossenes Bauland beträgt in diesem Bereich 485,00 Euro je Quadratmeter.
Im Bieterverfahren erhält grundsätzlich diejenige Bewerbung den Zuschlag, welche den höchsten Kaufpreis bietet. Die Rahmenbedingungen für dieses Bieterverfahren können im Detail der entsprechenden Ausschreibung auf www.uhingen.de/bauplatz im Internet entnommen werden.
„Der Uhinger Gemeinderat folgt mit seinem Beschluss nebeneinander zwei legitime Ansätze“, erklärt Uhingens Bürgermeister Matthias Wittlinger: Durch das Bieterverfahren „einerseits möglichst hohe Erlöse für die Stadt zu erzielen“ und auf der anderen Seite „Grundstücke gezielt an Menschen zu vergeben, welche den in der beschlossenen Richtlinie als positiv bewerteten Vergabekriterien sozialer und ortsbezogener Art am nächsten kommen“.
Info: Mehr zu den Verkaufsverfahren und den Vorgaben auf den jeweiligen Grundstücken steht auf www.uhingen.de/bauplatz im Internet.