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Trinkwasser - Information Höhenstadtteile Beschaffenheit des Karlsruher Trinkwassers vom Zweckverband Wasserversorgung APH Die Karlsruher Höhenstadtteile...

Trinkwasser - Information Höhenstadtteile

Beschaffenheit des Karlsruher Trinkwassers vom Zweckverband Wasserversorgung APH

Die Karlsruher Höhenstadtteile Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich sowie ein Teil von Hohenwettersbach erhalten ihr Trinkwasser vom Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz (ZV APH), im Wesentlichen aus dem Wasserwerk Seewiesen bei Remchingen.

Die Gesamthärte des Trinkwassers liegt bei 3,54 mmol/l bzw. bei 19,8 °dH, somit ist das Trinkwasser in den Härtebereich „hart“ einzuordnen. Der Nitratgehalt des Trinkwassers ist gering, genauso wie die Gehalte von Natrium und Fluorid.

Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird das Trinkwasser regelmäßig auf eine Vielzahl von Stoffen untersucht. Im Trinkwasser des ZV APH sind diese Stoffe entweder nicht nachweisbar oder unterschreiten die Grenzwerte sehr deutlich. Die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind dabei so bemessen, dass der lebenslange Genuss von Trinkwasser absolut unbedenklich ist.

Das Trinkwasser weist einen ausgewogenen Mineralstoffgehalt auf, besitzt günstige korrosionschemische Eigenschaften und ist insgesamt von höchster Qualität. Es kann bedenkenlos konsumiert und zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.

Konzentrationen ausgewählter Inhaltsstoffe im Trinkwasser

Substanz

Grenzwert TrinkwV [mg/l]

Mittelwert 2024 [mg/l]

Calcium

kein Grenzwert

104

Magnesium

kein Grenzwert

22,9

Natrium

200

7,4

Chlorid

250

18,0

Sulfat

250

31,1

Fluorid

1,5

0,09

Nitrat

50

11,6

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Das vom ZV APH stammende Trinkwasser der Karlsruher Höhenstadtteile Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich sowie eines Teils von Hohenwettersbach wird mit UV-Licht physikalisch desinfiziert und mit geringen Mengen Chlor versetzt.

Trinkwasserleitungen aus Blei

Trinkwasserleitungen aus Blei stellen in Karlsruhe kein Problem dar, da sie in Karlsruhe seit 1909 verboten sind. Uns ist nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt im Raum Karlsruhe kein Fall bekannt, bei dem eine Trinkwasserleitung aus Blei entdeckt worden wäre.

Wir sind dennoch gesetzlich verpflichtet, Ihnen jährlich mitzuteilen, dass Trinkwasserleitungen aus Blei unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen sind und bis spätestens zum 12. Januar 2026 stillzulegen oder zu entfernen sind.

Information im Internet

Weitergehende Informationen zum Karlsruher Trinkwasser finden Sie im Internet auf unserer Webseite www.stadtwerke-karlsruhe.deund auf wasserportal.info

Informationspflicht

Laut Trinkwasserverordnung müssen diese Informationen zur Trinkwasserbeschaffenheit unverzüglich den Endverbrauchern zugänglich gemacht werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Hohenwettersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025
von Stadt Karlsruhe
03.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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