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Turnusmäßiger Wechsel von Wasserzählern

Turnusmäßiger Wechsel von Wasserzählern Ab der KW 47/2024 werden im Gemeindegebiet die Wasserzähler mit dem Eichjahr 2017 und 2018 durch unsere Wassermeister,...

Turnusmäßiger Wechsel von Wasserzählern

Ab der KW 47/2024 werden im Gemeindegebiet die Wasserzähler mit dem Eichjahr 2017 und 2018 durch unsere Wassermeister, der Firma Gebrüder Renz sowie der Firma Kienzle getauscht.
Des Öfteren entspricht die vorgefundene Wasserzähleranlage nicht den technischen Normen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Zu einer Wasserzähleranlage gehören (in Fließrichtung) ein Eingangsschrägsitzventil, der Wasserzähler, ein Ausgangsschrägsitzventil mit eingebautem Rückflussverhinderer (mit DVGW-Prüfzeichen) und ein Entleerungshahn.

Die Mitarbeiter der Wasserversorgung sind berechtigt, auf etwaige Mängel der Zähleranlage hinzuweisen.
Wenn Ihre Wasserzähleranlage diesen Vorgaben nicht entspricht, beauftragen Sie bitte ein Installationsunternehmen mit der entsprechenden Änderung.
2. Der Einbau von Trinkwasser-Nachbehandlungsanlagen (z. B. Enthärtungsanlage und Filter) darf erst nach dem Wasserzähler und Rückflussverhinderer erfolgen.
An dieser Stelle wollen wir nochmals darauf hinweisen, dass Wasserzähler jederzeit zugänglich zu halten sind, d. h. weder zugestellt noch überbaut werden dürfen.

Wasserzähleranlage
1 Kolbenschieber (Absperrhahn) oder Schrägsitzventil

2 Wasserzähler

3 Wasserzählerbügel
4 Schrägsitzventil mit integriertem Rückflussverhinderer

Erscheinung
Nachrichtenblatt Weissach im Tal
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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