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Überblick ePA - elektronische Patientenakte

Überblick ePA Die ePA wurde durch das Digital-Gesetz Ende 2023 beschlossen und Anfang 2025 eingeführt – zunächst in Modellregionen. Sie soll es...

Überblick ePA

Die ePA wurde durch das Digital-Gesetz Ende 2023 beschlossen und Anfang 2025 eingeführt – zunächst in Modellregionen. Sie soll es ermöglichen, medizinische Informationen zentral zu speichern und zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken auszutauschen. Das können Informationen sein wie:

  • Abrechnungsdaten der Krankenkassen,
  • Arztbriefe und Entlassbriefe,
  • Befunde (z. B. Laborbefunde, Röntgenbilder, MRT- und CT-Bilder)
  • verordnete Medikamente (elektronischer Medikationsplan),
  • Impfungen,
  • das Zahnbonusheft,
  • das U-Heft von Kindern,
  • den Mutterpass,
  • E-Rezepte,
  • und anderes mehr

Auch persönliche Dokumente wie Vorsorgevollmachten oder eigene Notizen, zum Beispiel Schmerztagebücher, können hinterlegt werden.

Die ePA bietet dadurch Vorteile, zum Beispiel:

  • Vermeidung unnötiger Doppelbehandlungen und Mehrfachuntersuchungen
  • Erkennung von Medikamentenwechselwirkungen und -unverträglichkeiten
  • Einblick in Diagnosen, Befunde und Abrechnungen auch für die Patient/innen
  • volle Datenkontrolle für die Versicherten via ePA-App: Inhalte können hinzugefügt und gelöscht, Zugriffe verwaltet werden

Ab Oktober 2025 ist die ePA für Leistungserbringer verpflichtend. Sofern gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben, wird automatisch eine ePA angelegt. Ein späterer Widerspruch bleibt möglich.

Aber was steht eigentlich drin in der ePA – und wie kommt man an die Daten ran?

Wie kann ich meine ePA einsehen?

Um die Inhalte Ihrer ePA einzusehen und zu verwalten, benötigt man die ePA-App der Krankenkasse. Diese finden Versicherte in den entsprechenden App-Stores des Smartphones zum kostenlosen Download.

Das Verfahren zur Anmeldung ist relativ komplex – aus gutem Grund: Es schützt sensible Gesundheitsdaten. Für die erstmalige Anmeldung erfolgt die Verifizierung entweder über den elektronischen Personalausweis mit PIN oder über dieelektronische Gesundheitskarte mit PIN.

Die PIN zur Gesundheitskarte erhält man auf Antrag bei der Krankenkasse. Für die Beantragung muss die Identität nachgewiesen werden, zum Beispiel mit dem Personalausweis vor Ort in der Krankenkassenfiliale oder per Post-Ident-Verfahren. Häufig ist die Anmeldung und Freischaltung für die ePA auch unkompliziert direkt vor Ort in der Krankenkassenzweigstelle möglich. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Der VdK-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an

Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.

Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 01.06.2026 statt.

Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.

Allen Mitgliedern, die imJuni ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!

Ihr VdK-Team Ortsverband Huttenheim

Helga Lang

Erscheinung
exklusiv online
von Sozialverband VdK
24.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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