Besonders betroffen sind bargeldintensive Gewerke wie Bäcker, Friseure oder Kfz – Rechtzeitiges Agieren empfohlen
Seit dem 1. Januar 2025 sind Betriebe mit elektronischen Aufzeichnungssystemen verpflichtet, diese beim Finanzamt zu melden. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass damit ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung erfolgt, die transparenter und nachvollziehbarer werden und Steuerbetrug durch Manipulation an Kassensystemen bekämpfen wolle. Die Meldung hat über das ELSTER-Portal zu erfolgen. Dabei sind unter anderem Angaben zum Gerätetyp, zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), zu Seriennummern sowie zum Einsatzzeitraum notwendig.
Weitere Informationen zur Umsetzung finden sich im ELSTER-Portal. Unterstützung auch über die Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Aaron Maier, Telefon: 0621 18002-146, E-Mail: aaron.maier@hwk-mannheim.de.