Durch überhängende Äste und Sträucher wird der Verkehr auf Gehwegen und Fahrbahnen behindert. Gerade Gehwege sind durch herausragende Sträucher häufig fast nicht begehbar. Gleiches gilt für Straßen ohne Gehwege, bei denen Sträucher oder Äste Sicht behindernd in die Fahrbahn ragen. Grundstückseigentümer werden daher dringend gebeten, den überhängenden Bewuchs regelmäßig zu beseitigen und auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bei Bäumen und Hecken gilt es, das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten. Dieses besagt, dass der lichte Raum über der Fahrbahn 4,50 m betragen muss und bei Geh- und Radwegen beträgt die vorgeschriebene Höhe 2,50 m.
Die Auslichtungen und Rückschnitte sind so vorzunehmen, dass Teile der Bäume und Sträucher auch dann nicht in das Lichtraumprofil hineinragen, wenn sie durch Belaubung oder Fruchtbehang (bzw. Schneelast im Winter) ihre Lage verändern. Abgesehen von der Unzulässigkeit können Grundstückseigentümer zum Kostenersatz bei möglicherweise entstehenden Schadensereignissen, für die der überhängende Bewuchs ursächlich war, herangezogen werden. Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt Hechingen wenden.