Zum 01.07.2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten.
Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes übersendet die Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann beim Bürgermeisteramt Obernheim, Hauptstraße 8, 72364 Obernheim, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Gemeindeverwaltung
Obernheim