Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung – Widerspruchsrecht

Die Meldebehörde der Gemeinde Nusplingen übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis...

Die Meldebehörde der Gemeinde Nusplingen übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis 31. März 2025 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahr 2008): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.
Nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 36 Abs. 2 BMG gebeten, dies der Gemeinde Nusplingen, Marktplatz 8, 72362 Nusplingen (Meldebehörde, Zimmer 15) bis spätestens 31.12.2024 schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.
Einwohnermeldeamt

Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024
von Bürgermeisteramt Nusplingen
13.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Nusplingen
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto