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Übermittlungssperre

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren Einrichtung einer Übermittlungssperre Aufgrund des Bundesmeldegesetzes wird gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz...

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Einrichtung einer Übermittlungssperre

Aufgrund des Bundesmeldegesetzes wird gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz in Bad Friedrichshall der 80., 85.,90.,95. und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag, sowie die goldene, diamantene, eiserne und Gnadenhochzeit veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt im Friedrichshaller Rundblick, der Homepage der Stadt, sowie der Heilbronner Stimme.


Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihres Alters- und Ehejubiläums wünschen, dann müssen Sie eine Übermittlungssperre eintragen lassen.

Vordrucke für die Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre erhalten Sie beim Bürgerbüro sowie den Verwaltungsstellen.
Der Vordruck kann auch von der Homepage der Stadt (www.friedrichshall.de) unter Startseite/Rathaus online/Bürgerservice/Satzungen & Formulare der Stadt, heruntergeladen werden.

Bitte geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck rechtzeitig (möglichst 2 Monate vor Ihrem Alters- bzw. Ehejubiläum) im Bürgerbüro oder in den Verwaltungsstellen ab.

Auf Empfehlung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart veröffentlichen wir keine Anschriften unserer Jubilare. Die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ohne genaue Anschrift dient der Kriminalprävention. Leider werden die Veröffentlichungen auch genutzt, um Straftaten zu begehen, z.B. Enkeltrick-Betrugsfälle und Wohnungseinbrüche.

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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