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Übernahme der innerörtlichen Kreisstraße

Im Gemeinderat wurde die Übernahme der Kreisstraße K4256 beschlossen. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Günter Lukey folgende Stellungnahme: „Das...
Paula Glogowski
Paula GlogowskiFoto: Portrait Salon Walldorf

Im Gemeinderat wurde die Übernahme der Kreisstraße K4256 beschlossen. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Günter Lukey folgende Stellungnahme:

„Das neue baden-württembergische Landesmobilitätsgesetz vom 29. März 2025 zielt darauf ab, die Mobilität in den Städten und Gemeinden nachhaltiger zu gestalten. Es bietet den Kommunen die Möglichkeit, als Träger der Straßenbaulast den öffentlichen Verkehrsraum selbst neu zu gestalten und damit fußgänger- und radfahrfreundlicher zu modellieren.

Dies kommt unserer Intention entgegen, Teile der Nußlocher und der Bahnhofstraße sowie das Anschlussstück vom Mühlwegkreisel bis zur L723, die bisher noch Kreisstraßen sind, in städtische Hand zu übernehmen. Damit können wir unseren Handlungsspielraum nutzen, um Tempo 30 auf allen Straßen Walldorfs durchzusetzen. Und wir hoffen gleichzeitig, dass eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung und eine Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner erreicht werden.

Die Unterhaltung der Straßen wird von einem Ingenieurbüro auf circa 18.000 Euro für die nächsten Jahre geschätzt, die wir für überschaubar und vertretbar halten. Die Übergabe der Straßenbaulast an die Stadt soll ohne einen finanziellen Ausgleich durch den Kreis erfolgen.

Ein zentraler Aspekt des Mobilitätsgesetzes ist es, den bedarfsgerechten Ausbau den tatsächlichen Bedürfnissen aller Nutzer anzupassen. Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass zumindest ein Teil des Gemeinderates Walldorfer Belange viel lieber in den eigenen Händen sieht, als von einer Kreisbehörde abhängig zu sein, die sich nur schwerfällig bewegt. Es bleibt für uns zweifelhaft, ob mit dem Landkreis eine für beide Seiten in naher Zukunft einvernehmliche Lösung gefunden werden könnte.

In der Übernahme sehen wir eine Chance, Tempo 30 auf allen Walldorfer Straßen durchzusetzen sowie den Fuß- und Radverkehr zu stärken und zu einer zukunftsfähigen und gesünderen Mobilität beizutragen.

Wir stimmen der Übernahme zu.“

Storchenwiese

Der Gemeinderat hat die Ausweisung der Storchenwiese als geschützter Landschaftsbestandteil beschlossen. Hierzu hielt unsere FDP-Fraktionsvorsitzende Paula Glogowski folgende Stellungnahme:

„Die FDP-Fraktion Walldorf unterstützt grundsätzlich die Unterschutzstellung der Storchenwiese und wird dem Beschlussvorschlag zur Satzung mehrheitlich zustimmen.

Die Entwicklung der Storchenwiese zu einem bedeutenden Brut- und Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten ist ein ökologischer Erfolg, der vor allem durch das langjährige Engagement des NABU Walldorf-Sandhausen ermöglicht wurde, dem daher unser besonderer Dank gilt. Die Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt, um diese wertvolle Fläche dauerhaft zu sichern und die Pflege sowie Weiterentwicklung strukturell abzusichern.

Gleichzeitig möchten wir aber erneut auf einen Punkt hinweisen, den wir mit Skepsis betrachten: Das generelle Betretungsverbot der Fläche, wie es in der Satzung vorgesehen ist, wird von uns kritisch gesehen. Während wir nachvollziehen können, dass sensible Bereiche insbesondere während der Brutzeit besonderen Schutz benötigen, stellt das vollständige und pauschale Verbot aus unserer Sicht eine sehr strikte Einschränkung der Zugänglichkeit dar. Deshalb wird unsere Fraktionskollegin Dagmar Criegee dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da sie die derzeitige Regelung zum Betretungsverbot in dieser Form für nicht ausgewogen hält.

Wir danken der Verwaltung für die sorgfältige Aufbereitung und die umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Besonders positiv sehen wir, dass viele Anregungen – etwa zur Klarstellung der Zuständigkeiten und zur Einbeziehung des besonderen Schutzes der FFH-Mähwiese – aufgenommen wurden.

Der Schutz und die Förderung unserer natürlichen Lebensräume sind uns ein Anliegen – dabei bleibt es unser Anspruch, diesen Schutz in ausgewogener Weise mit den Interessen der Bürgerschaft und einer verhältnismäßigen Regelung öffentlicher Nutzung in Einklang zu bringen. Wir stimmen, wie ausgeführt, mehrheitlich zu.“

Günter Lukey
Günter Lukey.Foto: Portrait Salon Walldorf
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Ausgabe 25/2025
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