Aus den Rathäusern

Überprüfung der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Mangelhaft befestigte Grabsteine sind für Friedhofsbesucher und Friedhofspersonal eine ständige Unfallgefahr. Darum müssen Grabmale vom Verantwortlichen...

Mangelhaft befestigte Grabsteine sind für Friedhofsbesucher und Friedhofspersonal eine ständige Unfallgefahr. Darum müssen Grabmale vom Verantwortlichen der Grabstätte regelmäßig in kürzeren Zeitabständen durch kräftiges Anfassen auf Standsicherheit überprüft werden. Für die dauernde Standsicherheit des Grabmals, für den verkehrssicheren Zustand des Grabzubehörs und für Unfälle oder Schäden, die durch ein nicht verkehrssicheres Grabmal oder Grabzubehör entstehen, haftet der Verantwortliche der Grabstätte.

Als Trägerin des Friedhofs ist auch die Stadt verpflichtet, die Grabmale jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Die Firma „Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR“ wird diese Grabmalprüfung voraussichtlich im Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Mai 2025 auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet durchführen.

Im Anschluss werden die Verantwortlichen der beanstandeten Grabstätten gebeten, unverzüglich ein Fachbetrieb des Bildhauer- oder Steinmetzhandwerks mit der Beseitigung des festgestellten Mangels zu beauftragen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis. Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Oberndorf a.N.
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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