Aus den Rathäusern

Überprüfung der Grabmale auf deren Standsicherheit

In der Zeit vom 17. bis 28. Juni 2024 werden von Mitarbeitern des Gemeindebauhofs die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen auf den Friedhöfen der...

In der Zeit vom 17. bis 28. Juni 2024 werden von Mitarbeitern des Gemeindebauhofs die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Obrigheim auf ihre Standsicherheit überprüft.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten satzungsgemäß verpflichtet sind, die Grabmale stets standsicher zu halten.

Nach § 19 der Friedhofssatzung der Gemeinde Obrigheim sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen dauernd in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen.

Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungsgemäße Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so genügt ein 6-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte.

Erscheinung
Obrigheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024
von Gemeinde Obrigheim
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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