Laut § 20 der Friedhofsatzung der Gemeinde Bad Ditzenbach ist der Verfügungs-bzw. Nutzungsberechtigte einer Grabstätte für den verkehrssicheren Zustand des Grabsteins verantwortlich.
Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasst u. a. die Verantwortung für die Standsicherheit der Grabsteine.
Aus diesem Grund wird ein externer Sachverständiger mit einem speziell für die Prüfung der Grabsteine entwickelten Messgerät in der
Kalenderwoche 24, Dienstag, 10.06.2025 bis Freitag, 13.06.2025
die Prüfung der Standsicherheit der Grabmale auf allen drei Friedhöfen durchführen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Grabsteine jährlich zu prüfen, da winterlicher Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder eindringende Wurzeln die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen können.
Diese Maßnahme dient auch der Sicherheit der Friedhofsbesucher.
Die bei der Standsicherheit beanstandeten Grabsteine werden durch Aufkleber an den Grabmalen gekennzeichnet, gleichzeitig wird der jeweilige Nutzungsberechtigte schriftlich benachrichtigt.
Für diese Grabmale ist ein Nachweis über die fachmännische Befestigung bei der Gemeinde vorzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Walter, Tel. 07334/9601-19,
E-Mail: e.walter@badditzenbach.de
Friedhofsverwaltung
Gemeinde Bad Ditzenbach