Aus den Rathäusern

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Aufgrund von witterungsbedingten Einflüssen besteht die Gefahr, dass sich Grabmale (Grabsteine) lockern und umstürzen können. Um eine damit verbundene...

Aufgrund von witterungsbedingten Einflüssen besteht die Gefahr, dass sich Grabmale (Grabsteine) lockern und umstürzen können. Um eine damit verbundene Unfallgefahr zu vermeiden, ist die Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale mindestens einmal im Jahr zu überprüfen.

Die diesjährige Standsicherheitsprüfung wird in der KW 25 vom 16.06. - 20.06.2025 vorgenommen.

Stellt sich dabei heraus, dass ein Grabmal nicht mehr standfest oder ordnungsgemäß befestigt ist, wird die Gemeindeverwaltung die Angehörigen entsprechend verständigen. Das Grabmal muss dann innerhalb der von der Gemeindeverwaltung gesetzten Frist wieder ordnungsgemäß befestigt und standsicher gemacht werden.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Dettenhausen
12.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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