Aufgrund von witterungsbedingten Einflüssen besteht die Gefahr, dass sich Grabmale (Grabsteine) lockern und umstürzen können. Um eine damit verbundene Unfallgefahr zu vermeiden, ist die Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale mindestens einmal im Jahr zu überprüfen.
Die diesjährige Standsicherheitsprüfung wird in der KW 25 vom 16.06. - 20.06.2025 vorgenommen.
Stellt sich dabei heraus, dass ein Grabmal nicht mehr standfest oder ordnungsgemäß befestigt ist, wird die Gemeindeverwaltung die Angehörigen entsprechend verständigen. Das Grabmal muss dann innerhalb der von der Gemeindeverwaltung gesetzten Frist wieder ordnungsgemäß befestigt und standsicher gemacht werden.