Nussbaum-Logo
Dies und das

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Laut § 20 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Ditzenbach ist der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte einer Grabstätte für den verkehrssicheren Zustand...

Laut § 20 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Ditzenbach ist der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte einer Grabstätte für den verkehrssicheren Zustand des Grabsteins verantwortlich.

Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasst u.a. die Verantwortung für die Standsicherheit der Grabsteine.

Aus diesem Grund wird ein externer Sachverständiger mit einem speziell für die Prüfung der Grabsteine entwickelten Messgerät in der

Kalenderwoche 24, Montag, den 08.06.2026 bis Freitag, 12.06.2026

die Prüfung der Standsicherheit der Grabmale auf allen drei Friedhöfen durchführen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Grabsteine jährlich zu prüfen, da winterlicher Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder eindringende Wurzeln die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen können.

Diese Maßnahme dient auch der Sicherheit der Friedhofsbesucher.

Die bei der Standsicherheit beanstandeten Grabsteine werden durch Aufkleber an den Grabmalen gekennzeichnet, gleichzeitig wird der jeweilige Nutzungsberechtigte schriftlich benachrichtigt.

Für diese Grabmale ist ein Nachweis über die fachmännische Befestigung bei der Gemeinde vorzulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Walter, Tel. 07334/9601-19,

E-Mail: e.walter@badditzenbach.de

Friedhofsverwaltung

Gemeinde Bad Ditzenbach

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Ditzenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Bad Ditzenbach
Kategorien
Dies und das
Panorama