Gemeindeverwaltung Brühl
68782 Brühl
Aus den Rathäusern

Überprüfung der Standfestigkeit von Grabanlagen auf den Friedhöfen Brühl und Rohrhof

Witterungseinflüsse während des Winters können an Grabmalen Schäden verursachen, die die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen beeinträchtigen. ...
Foto: Verwaltung

Witterungseinflüsse während des Winters können an Grabmalen Schäden verursachen, die die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen beeinträchtigen.

Für Unfälle und andere Schäden, die durch umstürzende Grabmale oder Abstürzen von Teilen derselben entstehen, haften die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, deren Erben oder die Erben der Bestatteten.

Unter Hinweis auf § 16 und § 17 der Friedhofsordnung der Gemeinde Brühl vom 14. Dezember 1970, in der Fassung vom 24. Oktober 2011, werden alle Personen, die Nutzungs- u. Verfügungsrechte an Grabstätten auf den Friedhöfen Brühl und Rohrhof haben, aufgefordert bzw. gebeten, ihre Grabmale auf die Standfestigkeit fachgerecht zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Grabmale, die sich in einem gefahrdrohenden Zustand befinden, müssen wieder standsicher befestigt werden.

Die Überprüfung der Grabanlagen durch das Friedhofspersonal der Gemeinde ist für den Zeitraum vom 19.05. bis 21.05.2025 (Friedhof Brühl) und 22.05./23.05.2025 (Friedhof Rohrhof) geplant.

Auskünfte hierzu erteilt gerne das Friedhofspersonal (vor Ort) sowie im Rathaus Brühl, Zimmer 220, Tel. 2003-130, Herr Dirk Faulhaber.

Erscheinung
Brühler Rundschau
Ausgabe 20/2025
Brühler Rundschau
Ausgabe 19/2025
Brühler Rundschau
Ausgabe 18/2025

Orte

Brühl

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto