Witterungseinflüsse während des Winters können an Grabmalen Schäden verursachen, die die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen beeinträchtigen.
Für Unfälle und andere Schäden, die durch umstürzende Grabmale oder Abstürzen von Teilen derselben entstehen, haften die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, deren Erben oder die Erben der Bestatteten.
Unter Hinweis auf § 16 und § 17 der Friedhofsordnung der Gemeinde Brühl vom 14. Dezember 1970, in der Fassung vom 24. Oktober 2011, werden alle Personen, die Nutzungs- u. Verfügungsrechte an Grabstätten auf den Friedhöfen Brühl und Rohrhof haben, aufgefordert bzw. gebeten, ihre Grabmale auf die Standfestigkeit fachgerecht zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Grabmale, die sich in einem gefahrdrohenden Zustand befinden, müssen wieder standsicher befestigt werden.
Die Überprüfung der Grabanlagen durch das Friedhofspersonal der Gemeinde ist für den Zeitraum vom 19.05. bis 21.05.2025 (Friedhof Brühl) und 22.05./23.05.2025 (Friedhof Rohrhof) geplant.
Auskünfte hierzu erteilt gerne das Friedhofspersonal (vor Ort) sowie im Rathaus Brühl, Zimmer 220, Tel. 2003-130, Herr Dirk Faulhaber.