Voraussichtlich im Zeitraum vom 02. März bis 06. März 2026 werden durch die Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach aus Wettenberg die Grabmale in beiden Friedhöfen auf ihre Standsicherheit überprüft.
Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss jährlich durchgeführt werden.
Bei den Grabmalen, bei denen die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist, wird ein Vermerk am Grabstein angebracht.
Die Nutzungsberechtigten werden hierdurch aufgefordert, die Standfestigkeit unverzüglich herzustellen bzw. durch eine hierfür geeignete Firma herstellen zu lassen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Ihr Bauamt