Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal am oberen Ende der Breitseite mit normaler Armkraft (ca. 500 N) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist.
Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale vorzunehmen. Mit den Überprüfungen werden wir am 3.6.2025 (Friedhof Rüblingen, Friedhof Beltersrot und Friedhof Westernach) beginnen.
Am 4.6.2025 werden wir die Überprüfung (Friedhof Kupferzell) fortsetzen.
Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird der Grabnutzungsberechtigte informiert, gegebenenfalls wird ein Aufkleber angebracht. Eine Überprüfung, ob die Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, wird durchgeführt.
Wenn bei dieser Prüfung festgestellt wird, dass ein Grabstein eine unmittelbare Gefahr darstellt, so muss er (auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten) gesichert oder unter Umständen gar umgelegt/entfernt werden.
Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen oder Abstürzen von Grabmalen oder Teilen davon verursacht wird.
Schon unter diesem Gesichtspunkt bitten wir die Grabnutzungsberechtigten, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen.
Ihre Gemeindeverwaltung