Nach der geltenden Friedhofsordnung haben die für die Unterhaltung der Gräber verantwortlichen Angehörigen die Grabausstattungen in einem standsicheren Zustand zu halten. Nach Beendigung der Frostperiode bitten wir daher wieder um Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine und locker gewordene Grabeinrichtungen wieder zu befestigen. Anlässlich von Unfällen in anderen Gemeinden (teilweise mit Todesfolge) sind die Gemeinden gehalten, Überprüfungen vorzunehmen und bei Gefahr im Verzug auf Kosten des Grabunterhaltungspflichtigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Wird dies unterlassen, müssen im Schadensfalle neben der Haftung der Gemeinde die Verantwortlichen bei der Verwaltung persönlich mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Wir bitten daher um Verständnis für unsere Überprüfungsanordnung.