Die Grabnutzungsberechtigten bitten wir, die Grabsteine auf die erforderliche Standfestigkeit hin zu überprüfen bzw. durch einen Fachmann (ggf. Steinmetz) überprüfen zu lassen. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal am oberen Ende der Breitseite mit normaler Armkraft (ca. 500 N) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, nach der Frostperiode die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine vorzunehmen.
Die Überprüfung wird ab Mai 2025 erfolgen.
Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird der Grabnutzungsberechtigte angeschrieben.
Wenn bei dieser Prüfung festgestellt wird, dass ein Grabstein eine unmittelbare Gefahr darstellt, so muss er (auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten) gesichert oder unter Umständen gar umgelegt werden.
Wir bitten die Grabnutzungsberechtigten, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Lehrensteinsfeld, 1.4.2025
Friedhofsamt