Die Grabmale auf den Friedhöfen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten und zu überprüfen. Verantwortlich für die Standsicherheit des Grabmales ist der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte.
Wir fordern deshalb alle Grabstelleninhaber auf, die Standfestigkeit der Grabmale zu überprüfen und gegebenenfalls den verkehrssicheren Zustand des Grabmales wiederherzustellen.
Da es in der Vergangenheit auf anderen Friedhöfen zu schweren Unfällen gekommen ist, muss die Gemeinde als Träger der Friedhöfe in regelmäßigen Abständen die Standfestigkeit der Grabmale kontrollieren, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
In den Wochen nach Ostern wird deshalb ein Mitarbeiter der Gemeinde bei allen Grabmalen die Standsicherheit kontrollieren. Die Grabmale werden einer sogenannten „Druckprüfung“ unterzogen. Werden bei dieser Kontrolle Mängel bei der Standfestigkeit festgestellt, so wird der Grabstelleninhaber aufgefordert, die Standfestigkeit innerhalb einer angemessenen Frist wiederherzustellen. Bei erheblichen Mängeln muss das Grabmal abgesperrt oder gegebenenfalls umgelegt werden. Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass in erster Linie der Grabstelleninhaber für die Standsicherheit des Grabmales verantwortlich ist und somit bei Unfällen auch haftbar gemacht werden kann.
Ihre Gemeindeverwaltung