In der vergangenen Zeit hat die Zahl der Drohnen (unbemannte Flugobjekte) stark zugenommen. Dabei werden die Drohnen zu verschiedenen Zwecken eingesetzt. Diese Nutzung führt aber immer häufiger auch zu Beschwerden und Belästigungen der Bevölkerung. Daher weisen wir auf den aktuellen rechtlichen Rahmen hin, welcher durch EU-Verordnungen und das Deutsche Luftfahrrecht definiert wird.
Die Regelungen sind nicht unerheblich. Es wird unterschieden je nach Umgebung, in welcher der Flug stattfinden soll. Art und Gewicht der Drohne spielen ebenfalls eine Rolle. Bereits bei einem Drohnengewicht von 250 Gramm, muss der Drohnenpilot über einen Drohnenführerschein verfügen. Außerdem ist es Pflicht, Drohnen ab diesem Startgewicht bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu registrieren. Auch muss der Betrieb der Drohne entsprechend versichert sein.
Weitere Regeln sind bspw. auch in Bezug auf die Flughöhe zu beachten. Grundsätzlich darf eine Flughöhe von 120 m ohne Genehmigung nicht überschritten werden. In sensiblen Bereichen ist der Drohnenflug generell verboten. Das Fliegen über Wohngrundstücke ist davon abhängig, ob der Eigentümer dem Überfliegen zustimmt.
Auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie das Merkblatt „Drohnen – Freiheit und Sicherheit für die unbemannte Luftfahrt“ mit den wichtigsten Informationen (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen). Weitere Beschränkungen ergeben sich aus speziellen Gesetzen, welche beim Drohnenflug zu beachten sind.