In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die Umlegung für ein Teilgebiet des Bebauungsplans „Häugern-Nord“ angeordnet.
Bei einer Umlegung werden die Grundstücke innerhalb eines Gebiets neu geordnet. Die Eigentümer können dann entscheiden, ob sie ein etwa gleichwertiges Grundstück innerhalb des Plangebiets erhalten oder ob sie monetär entschädigt werden wollen.
Aufgrund einer teilweise nicht handlungsfähigen sowie einer teilweise nicht handlungswilligen Erbengemeinschaft ist die Umlegung die einzige Möglichkeit, um die Situation zu lösen und die Bodenordnung für Häugern-Nord vollständig abzuschließen. Die beiden Grundstücke haben gemeinsam eine Fläche von rund 0,6 Hektar – bei einer Gesamtfläche von Häugern-Nord von rund 10,5 Hektar.
„Diese Umlegung ist keine Abkehr vom Ankaufmodell. Wir nutzen das gesetzlich geregelte Verfahren als letzte Möglichkeit, um diese außergewöhnliche Situation mit zwei Erbengemeinschaften zu lösen“, betont Bürgermeister Christian Walter. 2014 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zum Ankaufmodell gefasst. Das bedeutet, dass die Stadt nur dann Bauland entwickelt, wenn sie Eigentümerin aller Grundstücke im Plangebiet ist.
Die Umlegung wird voraussichtlich ein bis zwei Jahre dauern. Allerdings wird sich die Entwicklung des Neubaugebiets durch die Klage des bayerischen „Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V.“ (VLAB) gegen den Bebauungsplan Häugern-Nord ohnehin verzögern. Die Stadtverwaltung geht deshalb nicht davon aus, dass die Umlegung das Projekt in größerem Umfang zusätzlich verzögern wird. Gegebenenfalls können zwei Erschließungsabschnitte gebildet werden. Über die nächsten Schritte wird die Stadtverwaltung regelmäßig informieren.
