Da das Bundesverfassungsgericht 2018 festgestellt hat, dass die bisherigen Regelungen den Gleichheitsgrundsatz verletzen, wurde der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet, die im Januar 2024 in Kraft tritt.
Das Finanzamt Ettlingen führt immer noch die Bewertung einzelner Grundstücke anhand der Meldungen der Grundstückseigentümer durch und übermittelt der Stadt Ettlingen zur Kenntnisnahme die daraus resultierenden Grundsteuermessbescheide ab 2025. Die Stadt prüft stichprobenartig die Bescheide, Fehler werden dem Finanzamt zurückgemeldet.
Wenn ausreichend Messbescheide im System sind, kann ein aussagekräftiger Grundsteuerhebesatz ermittelt werden. Wegen der unvollständigen Datenübermittlung durch das Finanzamt wäre eine Festlegung des Hebesatzes zum aktuellen Zeitpunkt nachteilig für die Steuerschuldner.
Deshalb wird die Verwaltung die geplante Beschlussfassung über den neuen Hebesatz vom Herbst auf Anfang 2025 verschieben im Rahmen einer nur dafür nötigen Nachtragshaushaltssatzung.
Die neuen Bescheide werden Anfang 2025 verschickt werden.