Aus den Rathäusern

Umtausch der alten Führerscheine in EU-Kartenführerschein

Besitzer/innen der Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz des grauen Papierführerscheins sind, müssen diesen bis zum 19.01.2025 in einen EU-Kartenführerschein...

Besitzer/innen der Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz des grauen Papierführerscheins sind, müssen diesen bis zum 19.01.2025 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Anträge auf Umstellung der Fahrerlaubnis sind auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt (www.kreis-fds.de) hinterlegt und können ausgedruckt werden.

Dem ausgefüllten Antrag muss ein biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Personalausweises sowie eine Kopie des bisherigen Führerscheines beigefügt sein.

Der Antrag kann direkt beim Landratsamt Freudenstadt, Führerscheinstelle, Herrenfelder Str. 14, 72250 Freudenstadt oder beim Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kreis-fds.de.

Erscheinung
Seewald Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
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