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Dies und das

Umtausch eines alten Führerscheins

Mit dem Pflichtumtausch setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht...

Mit dem Pflichtumtausch setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

● Umtausch Papierführerscheine:

vor 1953 geboren - Umtausch bis 19.01.2033

1953 bis 1958 geboren - Umtausch bis 19.01.2022

1959 bis 1964 geboren - Umtausch bis 19.01.2023

1965 bis 1970 geboren - Umtausch bis 19.01.2024

1971 oder später geboren - Umtausch - Umtausch bis 19.01.2025

● Umtausch alte Kartenführerscheine*:

1999 bis 2001 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2026

2002 bis 2004 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2027

2005 bis 2007 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2028

2008 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2029

2009 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2030

2010 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2031

2011 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2032

2012 und bis 18.01.2013 ausgestellt - Umtausch bis 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wo und wie kann ich das tun?

  • Vor Ort im Rathaus Ihres Wohnortes (Bürgermeisteramt)
  • Online unter www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/fuehrerscheinstelle-fahrerlaubnisbehoerde/umtausch-eines-alten-fuehrerscheins

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder eines sonstigen gültigen Identitätsnachweises
  • biometrisches Passbild
  • Kopie des grauen/rosa Führerscheins bzw. alten Kartenführerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Rems-Murr-Kreis ausgestellt wurde
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
von Gemeinde Kaisersbach
10.12.2025
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