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Umtausch von Führerscheinen

Umtausch von Führerscheinen Zukünftig alle 15 Jahre neuer Führerschein erforderlich Der EU-Führerschein wird in Deutschland bereits seit...

Umtausch von Führerscheinen

Zukünftig alle 15 Jahre neuer Führerschein erforderlich

Der EU-Führerschein wird in Deutschland bereits seit dem 18. Januar 2013 ausgestellt. Seitdem sind alle neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Die Gültigkeit betrifft aber nur das Dokument, nicht die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs. Die gilt weiterhin unbegrenzt. Deshalb müssen Fahrer für einen neuen Führerschein keine erneute Prüfung ablegen. Auch eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.

Die EU-weite Umstellung auf den neuen Führerschein soll sicherstellen, dass zukünftig alle Führerscheine mit als fälschungssicher geltender Technik ausgerüstet sind. Laut ADAC werden alle EU-Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch der Papiere zu verhindern. Durch die alle 15 Jahre fällige Neuausstellung werden auch die Fotos aktualisiert. So fahren zukünftig keine Rentner mehr mit Jugendbildern im Führerschein herum.

Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen somit in den nächsten Jahren in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Führerscheine ab 18. Januar 2013 sind bereits auf 15 Jahre befristet. Das Ablaufdatum befindet sich auf dem Kartenführerschein.

Alle Papierführerscheine (grau bis 1986 und rosa) und ältere Kartenführerscheine (1. Generation) ohne Gültigkeitsdatum müssen umgetauscht werden.

Umtauschfristen für den Führerschein

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr. Sollten Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsjahr befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Papierführerscheine (grau oder rosa)

Führerscheine ausgestellt bis 1998

• Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

• Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

• Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

• Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

• Geburtsjahr ab 1971: Umtausch bis 19. Januar 2025

Ausstellungsjahr unter Nr. 4a

Ablaufdatum unter Nr. 4b

Kartenführerscheine 1. Generation (mit weißem Rand)

Führerschein ausgestellt ab 1999

• Jahre 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

• Jahre 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

• Jahre 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

• Jahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

• Jahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

• Jahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

• Jahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

• Jahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

• Ab 18.01.2013 Führerscheine auf 15 Jahre befristet

Unterlagen für den Umtausch in den neuen EU-Führerschein

- Antrag (Rathaus)

- Personalausweis oder Reisepass

- ein aktuelles biometrisches Passbild

- alter Führerschein

- Keine Gebühr auf dem Rathaus fällig. Die Gebühr wird vom Landratsamt per Rechnung erhoben (ca. 25 €)

Den Führerschein können Sie direkt bei uns im Bürgerbüro umtauschen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Bürgerbüro wenden:

Tel.: 07422/9497-24 oder unter ramona.fichter@lauterbach-schwarzwald.de

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06.09.2024
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