
Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristeten Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.
Bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich gilt: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für alle anderen gilt: Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a auf der Führerscheinkarte).
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Folglich gilt: Alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind, müssen als Nächstes, nämlich bis zum 19. Januar 2026, umgetauscht werden.
Bitte beachten Sie: Durch die große Masse der Anträge dauert es im Schnitt mindestens acht Wochen, bis der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei hergestellt wird. Umtauschanträge sollten daher jetzt gestellt werden, damit der neue Führerschein rechtzeitig vorliegt.
Der Umtauschantrag kann bei der Führerscheinstelle des Landratsamts oder auch direkt bei vielen Bürgerämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden. Erforderlich dafür sind:
Für den Umtausch von einem alten Kartenführerschein in einen neuen Kartenführerschein fallen Gebühren in Höhe von derzeit mindestens 11,20 Euro an. Für den Umtausch von einem Papierführerschein in einen Kartenführerschein fallen Gebühren in Höhe von mindestens 26,50 Euro an.
Die Umtauschanträge und weitere Informationen finden Sie unter www.service.landkreis-heilbronn.de in der Rubrik „Führerschein“ unter der Überschrift „Umtausch in den Kartenführerschein“.