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Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und...

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristeten Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich gilt: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Für alle anderen gilt: Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a auf der Führerscheinkarte).

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Folglich gilt: Alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt worden sind, müssen als nächstes, nämlich bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.

Bitte beachten Sie: Durch die große Masse der Anträge dauert es im Schnitt mindestens acht Wochen, bis der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei hergestellt wurde. Umtauschanträge sollten daher jetzt gestellt werden, damit der neue Führerschein rechtzeitig vorliegt.

Der Umtauschantrag kann bei der Führerscheinstelle des Landratsamts oder auch direkt bei vielen Bürgerämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden.

Erforderlich dafür sind:

  • Antragsformular
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihre Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins
  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Der aktuelle Führerschein (dieser wird bei Antragstellung befristet und muss dann bei Aushändigung des neuen Führerscheins nicht zurückgegeben werden).

Für den Umtausch von einem alten Kartenführerschein in einen neuen Kartenführerschein fallen Gebühren in Höhe von derzeit mindestens 11,20 Euro an. Für den Umtausch von einem Papierführerschein in einen Kartenführerschein fallen Gebühren in Höhe von mindestens 26,50 Euro an.

Die Umtauschanträge und weitere Informationen finden Sie unter www.service.landkreis-heilbronn.de in der Rubrik „Führerschein“ unter der Überschrift „Umtausch in den Kartenführerschein“.

Zur Beantragung des Umtausches dürfen Sie zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro Neudenau oder bei den Ortsverwaltungen Siglingen und Herbolzheim ohne Termin vorbeikommen.

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