Das Servicebüro informiert über die Umtauschpflicht für die o. g. ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine, welche in einen befristeten Kartenführerschein bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen müssen.
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens in der Führerscheinstelle im Landratsamt Heilbronn bitten wir Sie, den Umtausch frühzeitig im Servicebüro zu beantragen. Die Bearbeitungszeit im Landratsamt kann bis zu drei Monaten oder länger dauern.
Der Umtausch kann im Servicebüro beantragt werden.
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich.
Weitere Informationen zur Umtauschpflicht finden Sie unter www.landkreis-heilbronn.de/Umtausch in den Kartenführerschein.
Wir bitten um Beachtung!
Ihr Servicebüro
Wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau/rosa) besitzen und nach 1953 geboren sind, sollten Sie noch schnellstmöglich Ihrer Pflicht nachkommen und in einen befristeten Kartenführerschein umtauschen.
Für ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine gilt das Ausstellungsjahr: