Umzug geplant?

Bitte beachten Sie, dass ab 06.06.2025 der gesetzlich vorgeschriebene 24-Stunden- Lieferantenwechsel bei Strom, Gas und Wasser gilt. Was bedeutet das...

Bitte beachten Sie, dass ab 06.06.2025 der gesetzlich vorgeschriebene 24-Stunden- Lieferantenwechsel bei Strom, Gas und Wasser gilt.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Ein Ein-, Auszug oder Leerstand muss den Stadtwerken mindestens 14 Tage vorher gemeldet werden
  2. Wichtig: Eine rückwirkende Ummeldung ist nicht mehr möglich!
  3. Einzug: wird der Einzug zu spät gemeldet, könnte Ihr Vormieter oder Vermieter für die Energiekosten verantwortlich bleiben, bis die Ummeldung abgewickelt ist.
  4. Auszug: wird der Auszug nicht fristgerecht gemeldet, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Auszug. Sie bleiben, bis die Ummeldung abgewickelt ist, für den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich, auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
  5. Den Zählerstand können Sie ganz unkompliziert nach der Schlüsselübergabe mitteilen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke unter: www.bad-saulgau.de/stadtwerke/aktuelles oder sprechen Sie uns gerne persönlich an, im Kundenbüro oder unter 07581 506 0.

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 24/2025
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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